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Notstand in der veterinärmedizinischen Notdienstversorgung

Nov. 01, 2021

Die sich seit Jahren bereits abzeichnende Notlage in der veterinärmedizinischen Notdienstversorgung spitzt sich derzeit unaufhörlich zu. Ursächlich für diese Entwicklungen ist das steigende Patientenaufkommen, bei gleichzeitig anhaltendem Fachkräftemangel.

Diese Problematik zwang in den vergangenen Monaten zahlreiche Kliniken und Praxen zur Aufgabe des nächtlichen Notdienstes. Die Mehrbelastung für die verbliebenen nachtdienstleistenden Kliniken und Praxen steigerte sich entsprechend exponentiell.

Für uns als TierärztInnen und Tiermedizinische Fachangestellte, die Ihren Beruf aus Leidenschaft wählten und für die das Wohl der Patienten an oberster Stelle steht, ist die Einschränkung der Notdienstzeiten ein schwerer Schritt. Neben der Versorgung unserer Patienten, ist jedoch auch der Schutz unserer MitarbeiterInnen und KollegInnen, die täglich bis zur Kapazitätsgrenze arbeiten, ein hohes Gut. Um am Tag mit voller MitarbeiterInnenkapazität, entsprechendem Einsatz und Expertise für Sie da sein zu können, sehen auch wir uns darum bedauerlicherweise zu einer Einschränkung der Notdienstzeiten gezwungen.

Die notgedrungene Aufgabe insbesondere des nächtlichen Notdienstes durch die Tierklinik Betzdorf und zahlreiche umliegende Praxen, führt ab dem 01.12.2021 zu einem Engpass in der Notdienstversorgung im weiten Umkreis.

Sollte Ihr Tier außerhalb der Sprechstundenzeiten unter einem lebensbedrohlichen Krankheitsgeschehen leiden, suchen Sie bitte umgehend den telefonischen Kontakt zu Ihrem tierärztlichen Ansprechpartner/ Ihrer tierärztlichen Ansprechpartnerin, diese/r wird Ihnen persönlich oder per Bandansage am Telefon die nächstgelegene, diensthabende Behandlungsstätte nennen.


Wir bitten um Ihr Verständnis für diese uns alle betreffende Notlage. Unser Praxisteam, die Tierklinik Betzdorf und zahlreiche umliegende Praxen arbeiten kontinuierlich an Konzeptanpassungen um eine zeitnahe Wiederaufnahme des nächtlichen Notdienstes zu gewährleisten.

Sollten Sie Fragen zum Thema Notdienstversorgung haben, helfen Ihnen unsere KollegInnen sehr gerne weiter- sprechen Sie uns einfach an.


von Hubertus Schmitz 25 Nov., 2022
Ab 22. November 2022 gilt die überarbeitete Form der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Infos erhalten Sie auf der Seite got-anpassung.de sowie über das unten stehende Video. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten." Link zum Video: https://youtu.be/dhlN9KGC2z4
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